Verkehrslärm

SCHUTZ VOR LÄRM

Lärmvorsorge

Eine immer dichter werdende Besiedlung in Ballungsräumen führt zu einer immer geringeren Entfernung der Bebauung zu störenden Geräuschquellen. Unser engagiertes Team von Ingenieuren und Physikern steht öffentlichen und privaten Bauherren bereits im Stadium der Bauleitplanung und Entwurfsplanung beratend zur Seite. Hier gilt im Sinne des § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) bereits in einem frühen Stadium der Planung Aspekte des Lärmschutzes zu berücksichtigen.

In Sonderfällen werden die Berechnungen durch individuell angepasste Messungen ergänzt. Unter Zugrundelegung aller Randbedingungen werden die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen im Hinblick auf ein wirtschaftliches Gesamtkonzept optimiert und planerisch dargestellt. Durch eine zielgerichtete Beratung innerhalb der Entwurfsplanung und Genehmigungsverfahren werden mögliche Konflikte früh erkannt und schon bei der Planung berücksichtigt.

Lärmsanierung

Gleichzeitig führt unser Team Untersuchungen bei bestehenden Verkehrswegen im Hinblick auf Lärmsanierungsmaßnahmen durch. Im Gegensatz zur Lärmvorsorge ist die Lärmsanierung nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird auf freiwilliger Basis durchgeführt.

Hiebei zeigt sich oft im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, wie sehr z. B. bei Erörterungsterminen die fachliche Kompetenz – auch in verwandten akustischen Themen wie Bauakustik, Raumakustik oder Bauphysik – zu einer Versachlichung beitragen kann.