Upper North Tower

Im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5579/061 „Fishman-Tower“ in Düsseldorf  ist die Errichtung eines 120 Meter hohen Hochhauses und eines 5-geschossigen Nebengebäudes festgesetzt. Für das Hochhaus ist eine Büronutzung und für das Nebengebäude eine Hotelnutzung vorgesehen.

Aktuell wird geplant, das Hochhaus als Wohnhochhaus zu nutzen. Aufgrund der Nutzungsänderung von einem Bürohochhaus in ein Wohnhochhaus war eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich.

Im Rahmen der Untersuchungen zum Bebauungsplan wurden die Aspekte Gewerbelärm, Verkehrslärm, Luftschadstoffe, Windkomfort und Windgefahren untersucht sowie Windkanalstudien zu statischen- und dynamischen Windlasten für das Gesamtgebäude und die Fassaden durchgeführt.

 

Beratungszeitraum 2016

Auftraggeber
Greenhill GmbH/Upper Düsseldorf GmbH
Stadt
Düsseldorf
Arbeiten
Verkehrslärm
Gewerbelärm
Schadstoffuntersuchungen
Windkomfortuntersuchungen
Windkanaluntersuchung