Sport- und Freizeitlärm

SCHUTZ VOR LÄRM

Mit der Benutzung von Sport- und Freizeitanlagen sind häufig erhebliche Geräuschent­wicklungen verbunden. Die entstehenden Geräusche werden durch technische Geräte wie Lautsprecher oder Motoren, durch die Aktiven selbst oder durch Zuschauer hervorgerufen.

Je nach Stärke und zeitlichem Aufwand können diese zu Belästigungen führen. Um den Nachbarschaftsschutz sicherzustellen regelt die Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV - die Ermittlung und Bewertung der Geräuschimmissionen, die von Sportanlagen während der Sportveranstaltung, inklusive der An- und Abfahrzeiten, ausgehen.

Deshalb muss der Aspekt "Sport- und Freizeitlärm" schon im Planungsstadium, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen oder Genehmigungen nach §34 BauG berücksichtigt werden.