Besonnung

Das Wohnen im Innenstadtbereich der großen Städte erfreut sich in Deutschland steigender Beliebtheit. Als Folge dessen werden im Rahmen der Innenstadtverdichtung Flächen und Hinterhöfe immer dichter bebaut und bei Bestandssanierungen Gebäude um weitere Stockwerke erhöht, was eine stärkere Verschattung der Freiflächen und der Gebäudefassaden selbst nach sich zieht.

Gleichzeitig wächst das öffentliche Bewusstsein über die Bedeutung direkten Sonnenlichtes für das gesundheitliche Wohlbefinden und damit verbunden eine Skepsis gegenüber hohen Neubauprojekten in der unmittelbaren Nachbarschaft.

In Verschattungssimulationen wird ausgehend von einem dreidimensionalem Modell für Gebäudefassaden und Freiflächen die Zeitdauer bestimmt, über welche an einem bestimmten Tag (oder anderen Zeitraum, bspw. Wochen oder Monate) die Fläche direkt von der Sonne beschienen wird.

Bei PEUTZ werden Verschattungssimulationen mit der flexibel einsetzbaren und umfassend validierten Software Radiance in einer Raytracing-Methode durchgeführt. Klassischerweise wird die Simulation für die Stichtage der DIN 5034, den 17. Januar und den 23.März (Tagundnachtgleiche) durchgeführt und mit den dort genannten Mindestbesonnungsdauern verglichen. Je nach Anforderungen kann die Untersuchung aber auch für jeden anderen Zeitraum durchgeführt und hinsichtlich anderer Beurteilungsmaßstäbe ausgewertet werden – bspw. wenn für die Außenfläche eines Gartenbaumarktes im Winter eine ausreichende Belichtung sichergestellt werden soll.

Beurteilungsgrundlage für die direkte Besonnung von Wohnungen bildet die DIN 5034-1 „Tageslicht in Innenräumen“, welche in Kapitel 4.4 minimale Besonnungsdauern definiert. Seit August 2021 ist die Beurteilungsgrundlage für die direkte Besonnung von Wohnungen die DIN EN 17037.

Ein Plan- oder Bauvorhaben führt zu einer Verschattung der umliegenden Bestandsbebauung. Zur Beurteilung der Verschattung von Gebäudefassaden gibt es keine rechtlich verbindlichen Beurteilungskriterien, da die DIN 5034 bzw. die DIN EN 17037 nicht baurechtlich eingeführt ist. Daher ist stets eine Einzelfallprüfung durchzuführen. In der Rechtsprechung hat sich durchgesetzt, ein Vorhaben dann als zulässig anzusehen, wenn hierdurch an der Nachbarbebauung keine wesentlich höhere Verschattung erzeugt wird als in der Bestandssituation bzw. als bei Realisierung einer nach §34 BauGB zulässigen Bebauung, welche sich bei Einhaltung der Abstandsflächen in die Umgebungsbebauung einfügt. Eine diesbezügliche Verschattungsuntersuchung stellt also einen Vergleich / eine Differenz zwischen der Situation mit Plan- bzw. Bauvorhaben und einer baurechtlich zulässigen bzw. der Bestandssituation dar.

Bei einem Plan- oder Bauvorhaben wird ebenso angestrebt, eine hohe Besonnung der eigenen Fassaden sicherzustellen. Auch hierüber kann eine Verschattungssimulation Auskunft geben und bspw. die Einhaltung der Kriterien der DIN 5034 überprüfen.

Gerne berät PEUTZ bei einer Unterschreitung der Anforderungen über Reaktionsmöglichkeiten durch abgestimmte Grundrisslösungen oder architektonische Optimierungen.